Rechtsprechung
   FG Hamburg, 02.04.2008 - 4 V 308/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16154
FG Hamburg, 02.04.2008 - 4 V 308/07 (https://dejure.org/2008,16154)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02.04.2008 - 4 V 308/07 (https://dejure.org/2008,16154)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02. April 2008 - 4 V 308/07 (https://dejure.org/2008,16154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,16154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GKG § 52 Abs. 1; ; GKG § 53 Abs. 3 Nr. 3; ; FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert in AdV-Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Streitwert in AdV-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Streitwert in AdV-Verfahren

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1666
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Hamburg, 31.10.2007 - IV 169/05

    Kostenrecht: Streitwert im AdV-Verfahren

    Auszug aus FG Hamburg, 02.04.2008 - 4 V 308/07
    Der Senat hat mit Beschluss vom 31.10.2007 (IV 169/05) seine Streitwertrechtsprechung dahin geändert, dass der Streitwert im Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung mit 25% des Streitwerts der Hauptsache anzusetzen ist (StE 2008, 91 = EFG 2008, 488).
  • FG Düsseldorf, 25.05.2005 - 11 V 5884/03

    Streitwert; Vollziehungsaussetzung; Hauptsachewert; Änderungsbeschluss -

    Auszug aus FG Hamburg, 02.04.2008 - 4 V 308/07
    Vor dem Hintergrund, dass gemäß § 40 GKG für die Wertberechnung der Zeitpunkt der den Rechtszug einleitenden Antragstellung maßgebend ist, hält der beschließende Senat dafür, dass auch in Fällen eines unzulässigen Antrags nach § 69 Abs. 3 FGO wegen beispielsweise Fehlens des behördlichen Vorverfahrens nach § 69 Abs. 4 FGO ein Streitwertansatz in Höhe von 25% des Hauptsachestreitwertes regelmäßig ermessensgerecht ist (so auch FG Düsseldorf, Beschluss vom 25.5.2005, 11 V 5884/03 (E), EFG 2005, S. 1285).
  • FG Düsseldorf, 05.02.2008 - 8 Ko 249/08

    Bestimmung des Streitwertes in Verfahren vor den Gerichten der

    Auszug aus FG Hamburg, 02.04.2008 - 4 V 308/07
    Der beschließende Senat hat erwogen, ob der Streitwert eines AdV-Verfahrens auf einen Höchstbetrag zu begrenzen ist (vgl. hierzu etwa FG Düsseldorf, Beschluss vom 5.2.2008, 8 Ko 249/08 GK, [...], das eine Streitwertbegrenzung auf höchstens EUR 500.000,-- für eine Klage wegen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für geboten hält).
  • OLG Brandenburg, 09.08.2012 - 2 W 2/12

    Staatshaftungsrecht: Nichtvornahme des Erlasses einer rechtswidrigen

    Ebenso verhält es sich mit dem von Antragsteller geltend gemachten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten für den im Rahmen der Nichtigkeitsklage geltend gemachten erfolglosen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung aus dem Steuer- und Zinsbescheid (Finanzgericht Hamburg 4 V 308/07).
  • FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07

    Abgabenordnung, Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheides - Zulässigkeit

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 4 V 308/07 und 4 K 307/07 verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht